Ein Kfz-Gutachter sorgt für Chancengleichheit

Im Falle eines Unfalls versucht die Versicherung des Unfallverursachers in der Regel, den Fall so schnell wie möglich zu übernehmen, um die Kosten so weit wie möglich zu reduzieren. Dies kann dazu führen, dass dem Geschädigten ein Teil des Schadens verbleibt. Bei Schäden mit einer Schadenssumme von über 750 Euro ist es dem Geschädigten gesetzlich gestattet, einen eigenen Sachverständigen zu bestellen. Die Kosten trägt die Versicherung des Unfallverursachers.
Dadurch wird die Chancengleichheit zwischen den Konfliktparteien gewährleistet. Denn in den meisten Fällen hat zunächst die Versicherung aufgrund ihrer großen Expertise in der Kfz-Schadenabwicklung die Nase vorn. Auf Wunsch besichtigt der Kfz Gutachter den Schaden am Wohnort des Geschädigten und erstellt ein Sachverständigengutachten, das ggf. auch vor Gericht eingesehen werden kann, sollte es zu einem Rechtsstreit mit der gegnerischen Versicherung kommen. Er beziffert alle Kosten, die notwendig sind, um das Fahrzeug wieder in seinen ursprünglichen Zustand zu versetzen. Darin enthalten sind auch die realistischen Kosten für Sonderteile wie Spoiler oder teure Felgen.


Aus beruflichen Gründen kann es sein, dass der Geschädigte für die Dauer der Reparatur einen Mietwagen benötigt. Der Gutachter nimmt diese Mehrkosten in sein Gutachten auf und macht sie gegenüber der Versicherung geltend. Auch der Nutzungsausfall und der Wertverlust des Unfallwagens sollten in das Gutachten aufgenommen werden. Bei einem Totalschaden ermittelt der Gutachter den Rest- und Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs. Viele Gutachter bieten auch eine vollständige Schadensregulierung an. Auf diese Weise müssen sich Betroffene nicht mit der gegnerischen Versicherung auseinandersetzen.

Wertgutachten für Oldtimer und andere Fahrzeuge

Für Oldtimer-Enthusiasten kann es nichts Schlimmeres geben als einen Unfall mit ihrem teuren Lieblingsfahrzeug. Gegnerische Versicherungen versuchen hier oft nicht den tatsächlichen Wert des Fahrzeugs als Bemessungsgrundlage, sondern stützen die Regulierung auf marktübliche Preise für vergleichbare Fahrzeuge. Gerade bei Fahrzeugen, die in großen Stückzahlen produziert werden, kann dies einen enormen Wertverlust bedeuten. Mit einem Oldtimergutachten ist dieses Gut vor dem Unfall entsprechend abgesichert. Die Chancen, dass der durch das vor dem Unfall erstellte Gutachten ermittelte Wert bezahlt wird, sind wesentlich höher als ohne ein solches Gutachten. Der Nachteil ist, dass eine solche Meinung aus eigener Tasche bezahlt werden muss.

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